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E Commerce Bedingungen

E Commerce Bedingungen

Artikel 1. Zugang
1. Die Lunado BV gewährt Zugang zum Kundenbereich der Website, indem sie einmalige Login-Daten (Login-Name und Passwort, auch als „Login-Account“ bezeichnet) übermittelt.

2. Über einen geschützten Bereich der Website werden Verträge zwischen der Lunado BV und ihren Kunden geschlossen, darin inbegriffen etwa Verträge, über die dem Kunden Produkte verkauft und zudem Informationen zu diesen Produkten bereitgestellt werden.

3. Durch die Aufgabe von Bestellungen über den geschützten Bereich der Website der Lunado BV erklärt und verpflichtet sich der Kunde, sich an die hier aufgeführten Bedingungen zu halten.

4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Login-Daten (Login-Name und Passwort, auch als „Login-Account“ bezeichnet) vertraulich zu behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Allein der Kunde ist für seine Login-Daten verantwortlich.

5. Die Lunado BV hat das Recht, den Login-Account bei festgestelltem oder mutmaßlichem Missbrauch zu sperren bzw. aufzulösen, ohne den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.

Artikel 2. Beweis und Abschluss
1. Ein im geschützten Bereich der Website angebahnter Vertrag wird offiziell nach schriftlicher Bestätigung einer Bestellung gegenüber dem Kunden über den geschützten Bereich der Website der Lunado BV geschlossen.

2. Eine Bestätigung kann auch aus einer elektronischen Nachricht bestehen, wobei in einem solchen Fall ein Nachweis über die Versendung dieser Nachricht an den Kunden zugleich als Nachweis über eine bei dem Kunden eingegangene Erklärung gilt.

3. Soweit nach dem geltenden nationalen Recht zulässig, vereinbaren die Lunado BV und der Kunde, dass im Falle einer Streitigkeit die elektronische Registrierung der versendeten oder empfangenen Nachricht oder die Reproduktion dieser Registrierung einen gerichtsfesten Beweis für den darin verfassten Inhalt darstellt, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.

4. Die Lunado BV ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag nicht auszuführen, wenn schwerwiegende Gründe entgegenstehen, darin inbegriffen etwa unzureichendes Limit, falsche oder unvollständige Informationen, Verfälschungen, Verzögerung, Abweichung ebenso wie unbefugte Kenntnisnahme, Änderung und/oder Versendung von einem Auftrag.

5. Der Kunde erkennt an, dass jede über die Website aufgegebene Bestellung, bei der die Login-Daten (Login-Name und Passwort, auch als „Login-Account“ bezeichnet) angegeben oder verwendet werden, eine gültige und verbindliche Bestellung und - zur Vermeidung von Missverständnissen - das Äquivalent einer unterzeichneten Bestellung darstellt.

6. Der Kunde ist verpflichtet, für eine korrekte Übermittlung seiner relevanten Daten zu sorgen. Dazu gehören u.a. Adresse und E-Mail-Daten. Der Kunde ist verpflichtet,
die Lunado Group BV sofort über Änderungen dieser Daten zu informieren.

7. Der Kunde erkennt an, dass die endgültige Bestätigung der Bestellung, in der unter anderem Preise, Mengen und Lieferdaten angegeben sind, mit der regulären Auftragsbestätigung, welche die Verkaufsabteilung nach Prüfung der Online-Bestellung verschickt, zustande kommt.

8. Der Kunde erkennt unter Beachtung von Artikel 2.7 an, dass aus Preis- und Artikelinformationen auf der Website, wie etwa Preisen und Rabatten, keine Rechte hergeleitet werden können.

9. Unter Beachtung von Artikel 2.7 und 2.8 können aus den E-Mails, die von der Website generiert werden, keine Rechte hergeleitet werden. Relevant ist die E-Mail, die der Kunde nach Aufgabe einer Bestellung empfängt. Diese E-Mail dient als Bestellübersicht.

Artikel 3. Informationen auf der Website
1. Der Online-Katalog wurde im Hinblick auf korrekte Artikelnummern, Beschreibungen, Preise und andere Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zusammengestellt. Sollte der Online-Katalog dennoch falsche Angaben enthalten, können daraus keine Rechte hergeleitet werden.

Artikel 5: Verpflichtungen des Vertragspartners
1. Der Vertragspartner muss dafür sorgen, dass: a. er Lunado alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten (wie etwa Genehmigungen, Freistellungen, Verfügungen und dergleichen) sowie Unterlagen rechtzeitig auf die von Lunado gewünschte Weise bereitstellt; b. etwaige durch den Vertragspartner an Lunado übermittelte Datenträger, elektronische Dateien und dergleichen frei von Viren und/oder Defekten sind; c. Lunado an den vereinbarten Tagen zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Einsatzort hat, wobei dieser Ort die dafür geltenden gesetzlichen (Sicherheits-)Anforderungen erfüllen muss; d. die von ihm eingebundenen Dritten ihre Arbeiten bzw. Lieferungen dergestalt und so frühzeitig verrichten, dass Lunado dadurch bei der Ausführung des Vertrags nicht behindert oder aufgehalten wird; e. der Einsatzort dergestalt eingerichtet ist, dass Lunado ihre Arbeiten ungehindert verrichten bzw. fortsetzen kann; f. Lunado rechtzeitig in die Lage versetzt wird, die Anlieferung, die Lagerung und/oder den Abtransport von Materialien und Hilfsmitteln zu organisieren; g. Lunado am Einsatzort Strom, Gas und Wasser zur Verfügung stehen, wobei der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten trägt und Stunden, in denen aufgrund eines Ausfalls der Wasser-, Gas- oder Stromversorgung nicht gearbeitet werden kann, ebenfalls zu Lasten des Vertragspartners gehen; h. (wenn nicht anders vereinbart) am Einsatzort die notwendigen Hebebühnen und/oder andere für die Verrichtung der Arbeiten erforderliche Arbeitsgeräte bzw. Maschinen vorhanden sind, ohne dass Lunado dadurch Kosten entstehen; i. Lunado ungehinderten Zugang zu den am oder beim Einsatzort vorhandenen Toiletten, Pausenräumen oder Kantinen hat; j. am betreffenden Ort hinreichende Vorrichtungen zur Abfallentsorgung bereitstehen; k. am Einsatzort ein Raum vorhanden ist, in dem Werkzeuge, Maschinen, Materialien und dergleichen von Lunado gelagert bzw. verwahrt werden können, ohne dass diese Sachen beschädigt bzw. gestohlen werden können; l. am Einsatzort die von Lunado und/oder die von Lunado eingebundenen Dritten gewünschten sonstigen angemessenen Vorrichtungen vorhanden sind, ohne dass Lunado dadurch Kosten entstehen; m. Lunado vor Beginn der Arbeiten über die Position von Kabeln, Leitungen und dergleichen am Einsatzort informiert wird.

2. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die von ihm übermittelten Daten korrekt und vollständig sind und hält Lunado schadlos in Bezug auf Ansprüche Dritter, die aus dem Umstand resultieren, dass die Daten nicht korrekt und/oder unvollständig sind.

3. Der Vertragspartner darf alle von Lunado gelieferten Sachen ausschließlich in der von Lunado oder ihrem Zulieferer stammenden Originalverpackung weiterverkaufen. Der Vertragspartner darf keine Änderungen an der Originalverpackung vornehmen und muss Beschädigungen vermeiden.

4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seinen Abnehmern den eventuell von Lunado bzw. ihren Zulieferern festgelegten Verkaufspreis oder Mindestverkaufspreis in Rechnung zu stellen; unterlässt er dies, wird der Vertragspartner mit einer sofort und in voller Höhe fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro pro Verstoß bestraft. Dies lässt den Anspruch von Lunado auf vollumfänglichen Schadenersatz unberührt.

5. Wenn die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden, ist Lunado berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis der Vertragspartner seine Verpflichtungen nachträglich erfüllt. Die durch die Verzögerung entstandenen Kosten und/oder die Kosten für die Verrichtung zusätzlicher Arbeiten bzw. sonstige daraus resultierende Folgen gehen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

6. Wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt und Lunado es unterlässt, vom Vertragspartner Erfüllung zu verlangen, lässt dies das Recht von Lunado unberührt, zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Erfüllung zu verlangen.

Artikel 6: Vertrauliche Informationen
1. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Informationen, die sie im Rahmen des Abschlusses und der Ausführung des Vertrags von der jeweils anderen bzw. über die jeweils andere Partei erlangt haben, und hinsichtlich derer die andere Partei angegeben hat, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt bzw. hinsichtlich derer sie wissen oder vernünftigerweise wissen können, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden müssen. Die Parteien werden diese Informationen nur an Dritte weitergeben, soweit dies für die Ausführung des Vertrags notwendig ist.

2. Die Parteien werden alle Vorkehrungen treffen, die vernünftigerweise notwendig sind, um eine Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten und stehen dafür ein, dass sich ihre Arbeitnehmer bzw. andere Personen, die in ihrem Verantwortungsbereich in die Ausführung des Vertrags eingebunden werden, ebenfalls an diese Geheimhaltungsverpflichtung halten.

3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, wenn die Parteien infolge der geltenden Rechtslage oder einer Gerichtsentscheidung verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen zu veröffentlichen und sich dabei nicht auf eine gesetzliche oder gerichtlich eingeräumte Ausnahme berufen können. Dies gilt ebenfalls für die Arbeitnehmer bzw. andere Personen im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels.

4. Es ist Lunado jederzeit gestattet, die vereinbarten Arbeiten bzw. Lieferungen bekannt zu geben und die dabei angewandten bzw. entwickelten Methoden und dergleichen erneut zu verwenden, sofern dabei die Privatsphäre des Vertragspartners gewährleistet bleibt.

Artikel 7: Lieferung, Liefer-/Übergabefristen
1. Vereinbarte Liefer-/Übergabefristen gelten unter keinen Umständen als Ausschlussfristen. Wenn Lunado ihre Liefer-/Übergabeverpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, muss der Vertragspartner Lunado schriftlich in Verzug und eine angemessene Frist für die nachträgliche Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen setzen.

2. Lunado ist berechtigt, Arbeiten in Teilen zu liefern bzw. auszuführen, wobei jede Teillieferung bzw. Teilleistung gesondert bzw. regelmäßig fakturiert werden kann.

3. Die Gefahr bezüglich der gelieferten Sachen geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Vertragspartner über. Unter dem Zeitpunkt der Lieferung wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: der Zeitpunkt, zu dem die zu liefernden Sachen das Betriebsgebäude oder Lager von Lunado verlassen, oder der Zeitpunkt, zu dem Lunado dem Vertragspartner mitgeteilt hat, dass er diese Sachen abholen kann.

4. Der Versand bzw. Transport der bestellten Sachen erfolgt auf eine von Lunado zu bestimmende Weise, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Lunado haftet für keinerlei Schäden, die - gegebenenfalls an den Sachen selbst - in Verbindung mit dem Versand bzw. Transport entstehen.

5. Wenn es sich aufgrund eines in der Risikosphäre des Vertragspartners gelegenen Umstandes als unmöglich erweist, die Arbeiten zu verrichten und/oder die bestellten Sachen an den Vertragspartner zu liefern, oder wenn die Sachen nicht abgeholt werden, ist Lunado berechtigt, die Sachen und/oder die Materialien, die für die Ausführung des Vertrags angeschafft wurden, auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners zu lagern. Wenn Lunado nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Frist gesetzt hat, muss der Vertragspartner Lunado innerhalb von einem Monat nach Mitteilung über die Lagerung ermöglichen, die Arbeiten nachträglich zu verrichten und/oder die Sachen nachträglich zu liefern, bzw. muss der Vertragspartner die Sachen innerhalb dieser Frist nachträglich abholen.

6. Wenn der Vertragspartner nach Ablauf der in Absatz 5 dieses Artikels gesetzten Frist seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat, gerät er sofort in Verzug. Lunado hat dann das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Beteiligung anhand einer schriftlichen Erklärung vollständig oder teilweise aufzulösen und die Sachen und/oder Materialien an Dritte zu verkaufen. Lunado erwächst dadurch keine Verpflichtung, Schäden zu ersetzen, Kosten zu erstatten und Zinsen zu zahlen.

7. Dies lässt die Verpflichtung des Vertragspartners, etwaige (Lager-)Kosten zu erstatten oder Verzugsschäden, entgangenen Gewinn oder andere Schäden zu ersetzen, unberührt.

8. Lunado kann erst dann verpflichtet werden, mit der Lieferung der Sachen bzw. der Ausführung der Arbeiten zu beginnen, wenn Lunado alle dafür notwendigen Daten und die eventuell vereinbarte (Voraus-)Zahlung vom Vertragspartner erhalten hat. Wenn es dadurch zu einer Verzögerung kommt, werden die Lieferfristen verhältnismäßig verlängert.

Artikel 8: Verpackung
1. Wenn Lunado die Sachen in einer Verpackung liefert, die für mehrmaligen Gebrauch bestimmt ist, verbleibt die Verpackung im Eigentum von Lunado. Der Vertragspartner darf die Verpackung ausschließlich zu dem Zweck verwenden, zu dem sie bestimmt ist.

2. Lunado ist berechtigt, dem Vertragspartner für diese Verpackung eine Vergütung in Rechnung zu stellen. Wenn der Vertragspartner die Verpackung innerhalb der vereinbarten Frist franko zurückgibt, ist Lunado verpflichtet, diese Verpackung zurückzunehmen und wird Lunado dem Vertragspartner die in Rechnung gestellte Vergütung zurückzahlen.

3. Wenn die Verpackung beschädigt wird, unvollständig ist oder verloren geht, ist der Vertragspartner für diesen Schaden haftbar und verfällt sein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung.

4. Wenn der in Absatz 3 dieses Artikels genannte Schaden die in Rechnung gestellte Vergütung übersteigt, ist Lunado berechtigt, die Rücknahme der Verpackung zu verweigern. Lunado kann dem Vertragspartner die Verpackung in diesem Fall zum Selbstkostenpreis abzüglich der vom Vertragspartner bezahlten Vergütung in Rechnung stellen.

5. Wenn die Verpackung nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt ist, muss Lunado die Verpackung nicht zurücknehmen und ist sie berechtigt, diese Verpackung beim Vertragspartner zu belassen. Etwaige Kosten für die Entsorgung dieser Verpackung trägt dann der Vertragspartner.

Artikel 9: Rügen und Rücksendungen
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Sachen sofort nach Empfang zu kontrollieren und etwaige sichtbare Mängel, Defekte, Beschädigungen und/oder Mengenabweichungen auf dem Frachtbrief oder Begleitschein zu vermerken. Sollte kein Frachtbrief oder Begleitschein vorhanden sein, muss der Vertragspartner Mängel, Defekte und dergleichen innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Sachen schriftlich gegenüber Lunado rügen.

2. Sonstige Beanstandungen in Bezug auf die gelieferten Sachen sind sofort nach Entdeckung - in jedem Fall jedoch innerhalb der vereinbarten Garantiezeit - schriftlich gegenüber Lunado zu rügen. Alle Folgen einer verspäteten Rüge gehen zu Lasten des Vertragspartners. Falls keine Garantiezeit explizit vereinbart wurde, beträgt die Garantiezeit ein Jahr nach Lieferung.

3. Alle Rügen in Bezug auf die verrichteten Arbeiten sind ebenfalls sofort nach Entdeckung - in jedem Fall jedoch innerhalb von einem Monat nach Verrichtung der Arbeiten - schriftlich gegenüber Lunado geltend zu machen. Alle Folgen einer verspäteten Rüge gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4. Der Vertragspartner kann alle für das Einreichen von Rügen und dergleichen erforderlichen Informationen und Dokumente auf der Website www.lunado.nl aufrufen und herunterladen.

5. Wenn eine Rüge nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen gegenüber Lunado geltend gemacht wurde, wird unterstellt, dass die Sachen in gutem Zustand empfangen wurden und vertragskonform sind bzw. dass die Arbeiten vertragskonform verrichtet wurden.

6. Bestellte Sachen werden in den bei Lunado vorrätigen (Großhandels-)Packungen geliefert. Branchenübliche geringe Abweichungen in Bezug auf angegebene Maße, Gewichte, Stückzahlen, Farben und dergleichen gelten nicht als Leistungsstörung auf Seiten von Lunado. Solche Abweichungen gewähren keinen Garantieanspruch.

7. Rügen führen nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners.

8. Der Vertragspartner muss es Lunado ermöglichen, die Rüge zu prüfen und Lunado in diesem Zusammenhang alle für die Rüge relevanten Informationen verschaffen. Wenn die Prüfung der Rüge die Rücksendung der Sache erfordert oder Lunado die Rüge vor Ort prüfen muss, trägt der Vertragspartner die damit verbundenen Kosten, es sei denn, im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Rüge begründet war.

9. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf eine von Lunado zu bestimmende Weise und in der Originalpackung bzw. Originalverpackung.

10. Rügen in Bezug auf Sachen, die nach Empfang vom Vertragspartner in ihrer Art und/oder Zusammensetzung verändert bzw. vollständig oder teilweise be- oder verarbeitet wurden oder sich nicht mehr in der Originalpackung bzw. Originalverpackung befinden, sind ausgeschlossen.

Artikel 10: Garantien
1. Lunado wird dafür sorgen, dass die vereinbarten Lieferungen bzw. Arbeiten ordnungsgemäß und im Einklang mit den in ihrer Branche geltenden Normen ausgeführt werden, gewährt in Bezug auf diese Lieferungen jedoch keine Garantie, die über die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte Garantie hinausgeht.

2. Lunado steht während der Garantiezeit für die übliche normale Qualität und Tauglichkeit des Gelieferten ein.

3. Wenn der Hersteller oder Lieferant auf die von Lunado gelieferten Sachen eine Garantie gewährt, gilt diese Garantie gleichermaßen zwischen den Parteien. Lunado wird den Vertragspartner darüber informieren.

4. Bei der Verwendung der für die Ausführung des Vertrags benötigten Materialien stützt sich Lunado auf die Informationen, die der Hersteller oder Lieferant dieser Materialien zu den Eigenschaften dieser Materialien bereitstellt. Wenn der Hersteller oder Lieferant auf die gelieferten Materialien eine Garantie gewährt, gilt diese Garantie gleichermaßen zwischen den Parteien. Lunado wird den Vertragspartner darüber informieren.

5. Lunado garantiert nicht und hat unterstelltermaßen auch zu keinem Zeitpunkt garantiert, dass sich die gelieferten Sachen für den Zweck eignen, für den der Vertragspartner diese bearbeiten, verarbeiten bzw. bearbeiten oder verarbeiten lassen möchte, es sei denn, Lunado hat dies ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Vertragspartner bestätigt.
6. Falls sich der Vertragspartner zu Recht auf die Garantiebestimmungen beruft, wird Lunado die Sache kostenlos reparieren oder austauschen bzw. den vereinbarten Kaufpreis zurückzahlen oder senken. Die Wahl ist Lunado vorbehalten. Im Falle zusätzlicher Schäden gelten die Bestimmungen aus dem in diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Haftungsartikel.

Artikel 11: Haftung
1. Abgesehen von den explizit vereinbarten bzw. von Lunado gewährten Garantien übernimmt Lunado keinerlei Haftung.

2. Unbeschadet Absatz 1 dieses Artikels haftet Lunado nur für unmittelbare Schäden. Jede Haftung von Lunado für Folgeschäden, wie etwa Betriebsschäden, entgangene Gewinne und/oder entstandene Verluste, Verzugsschäden und/oder Personen- oder Körperschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Vermeidung oder Beschränkung des Schadens notwendig sind.

4. Wenn Lunado für dem Vertragspartner entstandene Schäden haftet, ist die Schadenersatz- und Entschädigungsverpflichtung von Lunado jederzeit auf maximal den Betrag beschränkt, den ihr Versicherer im konkreten Fall auszahlt. Wenn der Versicherer von Lunado keine Zahlung leistet oder die Schäden nicht unter eine von Lunado geschlossene Versicherung fallen, ist die Schadenersatzverpflichtung von Lunado auf maximal den Rechnungsbetrag für die gelieferten Sachen beschränkt.

5. Der Vertragspartner muss Lunado innerhalb von sechs Monaten, nachdem er Kenntnis von dem ihm entstandenen Schaden erlangt hat bzw. hätte erlangen können, haftbar machen.

6. Der Vertragspartner kann sich weder auf die Garantie berufen noch Lunado auf anderer Grundlage haftbar machen, wenn der Schaden entstanden ist: a. durch unfachmännischen Gebrauch oder Gebrauch entgegen dem Bestimmungszweck des Gelieferten oder entgegen den von oder im Namen von Lunado erteilten Instruktionen, Empfehlungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen; b. durch unfachmännische Verwahrung (Lagerung) bzw. Pflege der gelieferten Sachen; c. durch Fehler oder Unzulänglichkeiten in den vom Vertragspartner oder in dessen Namen an Lunado übermittelten Daten; d. durch Anweisungen oder Instruktionen (im Namen) des Vertragspartners bzw. von staatlicher Seite; e. durch externe Umstände, wie etwa durch Dritte verursachte Schäden (Zerstörung); f. dadurch, dass vom Vertragspartner oder in dessen Namen ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von Lunado Reparaturen bzw. sonstige Arbeiten oder Bearbeitungen am Gelieferten vorgenommen wurden.

7. Der Vertragspartner haftet in den in Absatz 6 dieses Artikels genannten Fällen uneingeschränkt für alle daraus resultierenden Schäden und entschädigt Lunado ausdrücklich für alle Ansprüche Dritter auf Ersatz dieser Schäden.

8. Die in diesen Artikel aufgenommenen Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn die Schäden auf Absicht und/oder bewusster Rücksichtslosigkeit von Lunado oder ihres weisungsbefugten Personals auf Leitungsebene beruhen oder wenn zwingende Rechtsbestimmungen entgegenstehen. Ausschließlich in diesen Fällen wird Lunado den Vertragspartner für etwaige Ansprüche Dritter gegen den Vertragspartner entschädigen.

Artikel 12: Bestimmungen im Bereich der Anmietung und Vermietung von Sachen
1. Dieser Artikel findet Anwendung auf jeden zwischen Lunado und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag über eine Anmietung und Vermietung oder jeden anderen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, der ein Mietelement enthält.

2. Im Mietvertrag sind Mietdauer, Mietzins, eventuell Stornierungsregelung und spezifische Absprachen in Bezug auf die zu vermietenden Sachen geregelt.

3. Lunado is berechtigt, eine Kaution festzulegen, die der Vertragspartner vor Beginn der Mietdauer bezahlen muss.

4. Der Vertragspartner muss die Mietsache nach Empfang auf Mängel kontrollieren. Etwaige Mängel muss der Vertragspartner Lunado so schnell wie möglich - in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Mietsache - melden. Werden keine Mängel gemeldet, wird unterstellt, dass der Vertragspartner die Mietsache in gutem Zustand empfangen hat.

5. Verzögerungen, die beim Einladen, Ausladen und Transport ohne Schuld von Lunado entstehen, sowie Reparaturen infolge einer Fahrlässigkeit des Vertragspartners sind in der Mietdauer inbegriffen.

6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietdauer in einem guten Zustand zu erhalten und haftet für während der Mietdauer entstandene Schäden.

7. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, ohne die vorherige Zustimmung von Lunado Änderungen an der Mietsache vorzunehmen.

8. Mängel der Mietsache sowie deren Beschädigung und Verlust bzw. Diebstahl sind Lunado unverzüglich schriftlich unter Angabe aller Einzelheiten zu melden.

9. Die Beseitigung von Schäden bzw. Mängeln darf ausschließlich von Lunado ausgeführt werden, sofern nicht zuvor von Lunado ausdrücklich schriftlich anderweitig gestattet oder aufgetragen.

10. Lunado ist befugt, den Zustand der Mietsache und die Art ihres Gebrauchs während der Mietdauer zu kontrollieren. Der Vertragspartner muss dafür sorgen, dass Lunado oder ihrem Bevollmächtigten Zugang zur Mietsache verschafft wird.

11. Wenn nicht zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird der Vertragspartner die Mietsache bei Lunado abholen und nach Ablauf der Mietdauer an Lunado zurückgeben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand, in dem er diese empfangen hat - abgesehen von normalen Abschreibungen und Verschleißerscheinungen infolge eines normalen Gebrauchs und dergleichen - und in der Verpackung, in der die Mietsache ausgeliefert wurde, zurückzugeben.

12. Wenn der Vertragspartner aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein sollte, die Mietsache an Lunado zurückzugeben (zurückgeben zu lassen), schuldet der Vertragspartner Lunado Schadenersatz in einer von Lunado festzulegenden Höhe, die dem Neuwert der Mietsache entspricht.

13. Für jede Verzögerung bei der Rückgabe der Sachen nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer schuldet der Vertragspartner eine von Lunado festzulegende Entschädigung; dies lässt den Anspruch von Lunado auf vollumfänglichen Schadenersatz unberührt.

14. Der Vertragspartner hat das Recht, bei der Rückgabe und anschließenden Untersuchung anwesend zu sein. Etwaige Kosten, die unter anderem für die Beseitigung der Mängel aufgewendet werden müssen, um die Mietsache wieder in den Zustand zu versetzen, in dem der Vertragspartner die Mietsache empfangen hat - abgesehen von normalen Abschreibungen und Verschleißerscheinungen infolge eines normalen Gebrauchs und dergleichen - trägt der Vertragspartner. Dies lässt den Anspruch von Lunado auf Schadenersatz und Erstattung anderer Kosten unberührt.

15. Der Vertragspartner muss die Mietsache während der Laufzeit des Mietvertrags in jedem Fall gegen die üblichen Risiken, wie etwa Beschädigungen, Verlust und Untergang der Mietsache, versichern. Wenn die Mietsache verloren geht oder irreparabel beschädigt wird, schuldet der Vertragspartner Schadenersatz in einer von Lunado festzulegenden Höhe, die dem Neuwert der Mietsache entspricht.

16. Lunado haftet weder gegenüber dem Vertragspartner noch gegenüber Dritten für Schäden, die aus einem Gebrauch vom Vertragspartner selbst, seinem Personal oder von ihm eingebundenen Dritte resultieren, es sei denn, der Schaden beruht auf Absicht und/oder bewusster Rücksichtslosigkeit von Lunado oder ihrem Personal auf Leitungsebene.

17. Der Vertragspartner hält Lunado schadlos in Bezug auf Ansprüche Dritter, die aus den von Lunado auf Basis eines Mietverhältnisses bereitgestellten Sachen (deren Gebrauch) resultieren.

18. Die Mietsache verbleibt jederzeit im Eigentum von Lunado. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, Dritten irgendein Recht an der Mietsache zu bestellen. Es ist dem Vertragspartner somit ebenso wenig gestattet, die Mietsache unterzuvermieten oder - sei es unentgeltlich oder entgeltlich - Dritten zur Nutzung zu überlassen.

19. Im Falle einer Pfändung der Mietsache, darin inbegriffen eine Pfändung von Seiten des Fiskus, oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass eine solche droht, muss der Vertragspartner Lunado dies unverzüglich melden. Darüber hinaus muss der Vertragspartner der Person, welche die Pfändung veranlasst, unverzüglich mitteilen, dass die Mietsache im Eigentum von Lunado steht.

20. Der Vertragspartner darf ausschließlich als Verwahrer für Lunado über die Mietsache verfügen und muss jederzeit verhindern, dass bei Dritten die Erwartung geweckt wird oder der Eindruck entsteht, dass er weitergehend über die Mietsache verfügen darf.

21. Der Mietvertrag wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst, ohne den Vertragspartner zunächst in Verzug setzen zu müssen und ohne dass es einer gerichtlichen Beteiligung bedarf, sobald der Vertragspartner: a. für insolvent erklärt wird; b. (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschub beantragt; c. Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme wird; d. einer Betreuung oder Zwangsverwaltung unterstellt wird; e. anderweitig die Verfügungsbefugnis oder Geschäftsfähigkeit in Bezug auf sein Vermögen oder Teile davon verliert.

Artikel 13: Bezahlung
1. Lunado ist jederzeit berechtigt, eine (teilweise) Vorauszahlung oder irgendeine andere Sicherheit für die Bezahlung vom Vertragspartner zu verlangen. Bei Montagearbeiten sind 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung zu bezahlen.

2. Die Bezahlung hat innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Richtigkeit einer Rechnung wird unterstellt, wenn der Vertragspartner diese nicht innerhalb von acht Tagen nach deren Empfang schriftlich beanstandet hat.

3. Wenn vereinbart wurde, dass (regelmäßige) Zahlungen anhand eines Lastschriftverfahrens eingezogen werden, muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass das Konto ein hinreichendes Guthaben aufweist, um den geschuldeten Betrag einziehen zu können.

4. Wenn eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde oder wenn die Einziehung per Lastschriftverfahren scheitert oder der Vertragspartner den eingezogenen Betrag zurückbuchen lässt, schuldet der Vertragspartner Lunado Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, die kumulativ auf die Hauptsumme berechnet werden, zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 Euro. Ein angebrochener Monat wird dabei wie ein voller Monat behandelt.

5. Wenn eine Bezahlung trotz Mahnung von Lunado ausbleibt, ist Lunado darüber hinaus berechtigt, dem Vertragspartner außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

6. Die in Absatz 4 genannten außergerichtlichen Inkassokosten betragen bei Forderungen mit einer Hauptsumme von maximal 25.000,00 Euro: a. 15 % des Betrags der Hauptsumme auf die ersten 2.500,00 Euro der Forderung (mindestens 40,00 Euro); b. 10 % des Betrags der Hauptsumme auf die folgenden 2.500,00 Euro der Forderung; c. 5 % des Betrags der Hauptsumme auf die folgenden 5.000,00 Euro der Forderung; d. 1 % des Betrags der Hauptsumme auf die folgenden 15.000,00 Euro der Forderung.

7. Wenn die Hauptsumme mehr als 25.000,00 Euro beträgt, ist Lunado berechtigt, dem Vertragspartner auf die ersten 25.000,00 Euro im Einklang mit Absatz 5 dieses Artikels außergerichtliche Inkassokosten und auf den darüber hinausgehenden Betrag außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 10 % in Rechnung zu stellen.

8. Für die Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten ist Lunado berechtigt, nach Ablauf von einem Jahr die Hauptsumme der Forderung um die in diesem Jahr gemäß Absatz 3 dieses Artikels kumulativ aufgebauten Verzugszinsen zu erhöhen.

9. Bleibt eine vollständige Bezahlung des Vertragspartners aus, ist Lunado berechtigt, den Vertrag, ohne den Vertragspartner zunächst in Verzug setzen zu müssen und ohne dass es einer gerichtlichen Beteiligung bedarf, im Wege einer schriftlichen Erklärung aufzulösen oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Bezahlung nachträglich eingeht oder der Vertragspartner eine adäquate Sicherheit dafür geleistet hat. Das Aussetzungsrecht hat Lunado auch dann, wenn sie, schon bevor der Vertragspartner mit der Bezahlung in Verzug gerät, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners hegt.

10. Vom Vertragspartner geleistete Zahlungen werden zuerst von sämtlichen geschuldeten Zinsen und Kosten und danach von den fälligen Rechnungen, die bereits die längste Zeit offen sind, abgezogen, es sei denn, der Vertragspartner hat bei der Bezahlung ausdrücklich schriftlich angegeben, dass sich die Bezahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

11. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen von Lunado mit etwaigen Gegenforderungen, die der Vertragspartner gegen Lunado hat, zu verrechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird.

Artikel 14: Eigentumsvorbehalt
1. Lunado behält sich das Eigentum an allen gemäß dem Vertrag gelieferten und noch zu liefernden Sachen vor, bis der Vertragspartner all seine Zahlungsverpflichtungen an Lunado erfüllt hat.

2. Die in Absatz 1 genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises der gelieferten und noch zu liefernden Sachen zuzüglich der Forderungen aufgrund verrichteter Arbeiten, die mit der Lieferung zusammenhängen, und Forderungen wegen einer zurechenbaren Verletzung der Verpflichtungen des Vertragspartners, darin inbegriffen die Zahlung von Schadenersatz, außergerichtlichen Inkassokosten, Zinsen und etwaigen Vertragsstrafen.

3. Wenn es um die Lieferung identischer, nicht individualisierbarer Sachen geht, wird stets unterstellt, dass die Charge, die zu den ältesten Rechnungen gehört, als erstes verkauft wurde. Der Eigentumsvorbehalt lastet daher in jedem Fall immer auf allen gelieferten Sachen, die sich zum Zeitpunkt der Ausübung des Eigentumsvorbehalts noch im Vorrat, Geschäft und/oder Inventar des Vertragspartners befinden.

4. Sachen, auf denen ein Eigentumsvorbehalt lastet, darf der Vertragspartner im Rahmen der normalen Ausübung seines Geschäftsbetriebs weiterverkaufen, sofern er mit seinen Abnehmern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt bezüglich der gelieferten Sachen vereinbart hat.

5. Solange auf den gelieferten Sachen ein Eigentumsvorbehalt lastet, ist der Vertragspartner nicht befugt, diese Sachen auf irgendeine Weise zu verpfänden oder sie der tatsächlichen Macht eines Geldgebers zu unterstellen.

6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Lunado sofort schriftlich zu informieren, wenn Dritte behaupten, Eigentums- oder andere Rechte an den Sachen zu besitzen, auf denen ein Eigentumsvorbehalt lastet.

7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Sachen, auf denen ein Eigentumsvorbehalt lastet, bis zum Zeitpunkt, zu dem er alle ihm gegenüber Lunado obliegenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt, sorgfältig und als Eigentum von Lunado erkennbar zu verwahren.

8. Der Vertragspartner muss eine Gewerbeversicherung bzw. Hausratsversicherung abschließen, bei der die Sachen, auf denen ein Eigentumsvorbehalt lastet, jederzeit mitversichert sind, und wird Lunado die Versicherungspolice und die zugehörigen Nachweise über die Beitragszahlungen auf deren erste Anforderung vorlegen.

9. Wenn der Vertragspartner gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstößt oder Lunado den Eigentumsvorbehalt in Anspruch nimmt, sind Lunado und ihre Arbeitnehmer unwiderruflich berechtigt, das Gelände des Vertragspartners zu betreten und die Sachen, auf denen ein Eigentumsvorbehalt lastet, zurückzunehmen. Dies lässt den Anspruch von Lunado auf Schadenersatz, Erstattung des entgangenen Gewinns und Zahlung von Zinsen sowie das Recht, den Vertrag anhand einer schriftlichen Erklärung aufzulösen, ohne den Vertragspartner zunächst in Verzug setzen zu müssen, unberührt.

Artikel 15: Rechte an geistigem Eigentum
1. Lunado ist und bleibt Inhaberin aller Rechte an geistigem Eigentum, die an den im Rahmen des Vertrags gelieferten oder hergestellten Sachen bestehen, daraus resultieren, mit diesen zusammenhängen und/oder zu diesen gehören. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

2. Die Ausübung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Rechte ist sowohl während als auch nach Ende der Ausführung des Vertrags ausdrücklich und ausschließlich Lunado vorbehalten.

3. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass keine von ihm an Lunado zu übermittelnden oder übermittelten Daten das Urheberrecht oder irgendein anderes Recht Dritter an geistigem Eigentum verletzen. Der Vertragspartner haftet für etwaige Schäden, die Lunado durch solche Verletzungen entstehen, und entschädigt Lunado für Ansprüche dieser Dritten.

Artikel 16: Insolvenz, Verfügungsbefugnis und dergleichen
1. Unbeschadet der Regelungen in den anderen Artikeln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Lunado berechtigt, den Vertrag, ohne den Vertragspartner zunächst in Verzug setzen zu müssen und ohne dass es einer gerichtlichen Beteiligung bedarf, anhand einer schriftlichen Erklärung an den Vertragspartner aufzulösen, sobald der Vertragspartner: a. für insolvent erklärt wird oder einen Insolvenzantrag stellt; b. (vorläufigen) gerichtlichen Zahlungsaufschub beantragt; c. Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme wird; d. einer Betreuung oder Zwangsverwaltung unterstellt wird; e. anderweitig die Verfügungsbefugnis oder Geschäftsfähigkeit in Bezug auf sein Vermögen oder Teile davon verliert.

2. Absatz 1 dieses Artikels findet Anwendung, es sei denn, der Betreuer oder Zwangsverwalter erkennt die aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen als Masseverbindlichkeit an.

3. Der Vertragspartner ist jederzeit verpflichtet, den Betreuer bzw. Zwangsverwalter über den Vertrag (dessen Inhalt) und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

Artikel 17: Höhere Gewalt
1. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Vertragspartners oder auf Seiten von Lunado ist Lunado berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Beteiligung anhand einer schriftlichen Erklärung an den Vertragspartner aufzulösen oder die Erfüllung der ihr gegenüber dem Vertragspartner obliegenden Verpflichtungen für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.

2. Unter höherer Gewalt auf Seiten von Lunado wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: eine nicht zurechenbare Pflichtverletzung auf Seiten von Lunado, auf Seiten der von Lunado eingebundenen Dritten oder Zulieferer oder sonstige schwerwiegende Gründe auf Seiten von Lunado.

3. Als Umstände, die einen Zustand höherer Gewalt begründen, werden unter anderem verstanden: Krieg, Aufruhr, Mobilisierung, Unruhen im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks innerhalb des Unternehmens von Lunado und/oder des Vertragspartners oder Drohung solcher Umstände, ungewöhnliche Schwankungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Währungskurse, Betriebsstörungen durch Brand, Einbruch, Sabotage, Naturkatastrophen und dergleichen ebenso wie durch Wetterbedingungen, Straßenblockaden, Unfälle und dergleichen entstandene Transportbehinderungen und Lieferschwierigkeiten.

4. Im Falle höherer Gewalt ist Lunado berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Vertragspartner gegenüber für einen angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.

Artikel 18: Stornierung, Aussetzung
1. Falls der Vertragspartner den Vertrag vor oder während der Ausführung stornieren möchte, schuldet er Lunado Schadenersatz in einer von Lunado noch festzulegenden Höhe. Dieser Schadenersatz umfasst alle bereits von Lunado aufgewendeten Kosten und alle ihr durch die Stornierung entstandenen Schäden einschließlich des entgangenen Gewinns. Lunado ist berechtigt, den oben genannten Schadenersatz zu fixieren und - nach ihrer Wahl und je nach den bereits erfolgten Lieferungen - dem Vertragspartner 20 bis 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.

2. Der Vertragspartner haftet Dritten gegenüber für die Folgen der Stornierung und wird Lunado für die daraus resultierenden Ansprüche Dritter entschädigen.

3. Lunado ist berechtigt, alle bereits vom Vertragspartner bezahlten Beträge mit dem vom Vertragspartner geschuldeten Schadenersatz zu verrechnen.

4. Bei einer Aussetzung der Vertragsausführung auf Wunsch des Vertragspartners ist die Vergütung für alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits verrichteten Arbeiten bzw. die Begleichung aller bis zu diesem Zeitpunkt bereits aufgewendeten Kosten sofort fällig und ist Lunado berechtigt, diese dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Lunado ist darüber hinaus berechtigt, dem Vertragspartner alle während der Dauer der Aussetzung aufzuwendenden bzw. aufgewendeten Kosten ebenso wie alle für die Dauer der Aussetzung bereits reservierten Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen.

5. Wenn die Vertragsausführung nach der vereinbarten Aussetzungsdauer nicht fortgesetzt werden kann, ist Lunado ohne gerichtliche Beteiligung berechtigt, den Vertrag anhand einer schriftlichen Erklärung an den Vertragspartner aufzulösen. Wenn die Vertragsausführung nach der vereinbarten Aussetzungsdauer fortgesetzt wird, ist der Vertragspartner verpflichtet, etwaige aus dieser Fortsetzung resultierende Kosten von Lunado zu erstatten.

Artikel 19: Anwendbares Recht/Gerichtsstand
1. Auf den zwischen Lunado und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung. Soweit eine Übersetzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt wurde, ist bei Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung die niederländische Fassung ausschlaggebend.

2. Etwaige Streitigkeiten werden bei dem am Sitz von Lunado zuständigen Gericht anhängig gemacht; ungeachtet dessen ist Lunado stets befugt, die Streitigkeit bei dem am Sitz des Vertragspartners zuständigen Gericht anhängig zu machen.

3. Wenn der Vertragspartner seinen Sitz in den Niederlanden hat, ist Lunado berechtigt, im Einklang mit Absatz 2 dieses Artikels zu handeln oder - nach ihrer Wahl - die Streitigkeiten bei dem im Land bzw. Staat, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat, zuständigen Gericht anhängig zu machen.